Die Bildungsprämie – ideal für ein Fernstudium bei der SGD
Noch bis Ende November 2011 haben weiterbildungswillige Personen die Möglichkeit, eine Bildungsprämie für ein Fernstudium bei der SGD (Studiengemeinschaft Darmstadt) zu beantragen. Dazu müssen sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen und außerdem ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anbieter ihrer Wahl besuchen.
Anspruch auf die Bildungsprämie haben sowohl Arbeitnehmer und Selbständige als auch Personen im Mutterschutzurlaub beziehungsweise in der Elternzeit. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass ihr jährliches Bruttoeinkommen nicht die Grenze von 25.600 Euro überschreitet. Bei zusammen veranlagten Personen liegt die Obergrenze bei 51.200 Euro. Grundsätzlich wird die Bildungsprämie immer als Zuschuss und niemals als Darlehen gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro. Wie hoch sie jedoch tatsächlich ausfällt, hängt vor allem von der Höhe der tatsächlichen Lehrgangskosten ab.
Wege zur Bildungsprämie
Jeder weiterbildungswillige Erwachsene, der Interesse an der Bildungsprämie hat, muss dafür zuerst ein Beratungsberatungsgespräch mit einer staatlich anerkannten Beratungsstelle führen. Solche Beratungsstellen gibt es in nahezu allen Städten der Bundesrepublik Deutschland. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Volkshochschulen, regionale Wirtschaftsverbände oder größere Weiterbildungsorganisationen. Im Gespräch wird der Berater zusammen mit dem Interessenten einen geeigneten Lehrgang auswählen und außerdem prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Bildungsprämie gegeben sind. Diese Prüfung erfolgt vor allem anhand der Einkommensnachweise. Der Gutschein für die Bildungsprämie wird nach der Beratung ausgestellt. Er ist dann drei Monate gültig. In dieser Zeit muss auch mit der Weiterbildung begonnen werden.
Das Fernstudium – ideal für Berufstätige
Es gibt viele Gründe, warum ein Fernstudium die ideale Weiterbildung für Berufstätige ist. Eine ganz wesentliche Rolle dürfe dabei spielen, dass hier die Möglichkeit besteht, sich die Zeit frei einzuteilen und auch an jedem beliebigen Ort zu lernen. Darüber hinaus existieren meist großzügige Regelungen für den Fall, dass die Berufstätigen nicht in der Lage sind, ihr Fernstudium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Hier können oft kostenlose Studienzeitverlängerungen in Anspruch genommen werden. Abseits der Bildungsprämie bieten andere Fernuniversitäten, wie beispielsweise das Hamburger Institut für Lernsysteme (ILS), weitere Fördermöglichkeiten wie ein Schüler- bzw. Meister-BAföG oder den Besuch von Lehrgängen mittels Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit an.
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